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- Nina Stiller (www.ninastiller.de)
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 Wichtig zu wissen:

Für auswärtige und erwachsene Schüler wird kein Zuschlag erhoben. Das jährliche Honorar bezieht sich auf 9 Monate (Ferien honorarfrei). Aus organisatorischen Gründen wird das jährliche Unterrichtsentgelt der 9 Monate auf 12 Kalendermonate verteilt. Musikschul- oder lehrerseits abgesagter Unterricht wird voll nachgeholt oder bei Kündigung ohne Erhebung weiteren Entgelts angehängt. Die allgemeinen Unterrichtsbedingungen (AGB) und Entgelte können je Standort variieren. Sie werden dort vor jeder Anmeldung klar und verständlich dargelegt.
- Freie, private Musikschulen verkörpern den demokratisch legitimierten anderen Weg. Sie sind unabhängig und deren Dozenten erhalten von Eltern und Schülern einen direkten Bildungsauftrag.
- Ein nur vom Staat gestaltetes einheitliches Schulwesen würde im Widerspruch zu unserer pluralistischen Gesellschaft stehen.
- Freie, private Musikschulen entlasten die öffentlichen Haushalte.
- Freie, private Musikschulen leisten musikalische Breitenarbeit ebenso wie musikalische Spitzenförderung.
- Freie, private Musikschulen sind in jeder Stadt mittlerer Größe und auch in vielen kleineren Ortschaften tätig.

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