Wichtige Informationen!

Corona Infos

Update vom 2. September 2021

Es gilt die aktuelle Corona-Verordnung. Musikunterricht ist erlaubt unter insbesondere folgenden Auflagen:

 

Grundsätzlich gilt

– Abstand von 1,5 Metern wenn möglich.

– Medizinische Maske in geschlossenen Räumen, außer am Sitzplatz.

– Hygiene und regelmäßiges Lüften.

– Zutritt nur zum vereinbarten Termin.

Ab Warnstufe 1 bzw. Inzidenz sieben Tage höher als 35 gilt zudem

– 3G-Regel, Zutritt nur für vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen*.

– Im Unterricht ist eine FFP-2 Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf beim Spielen eines Blasinstrumentes oder beim Singen abgenommen werden.

– Musizieren auch in Ensembles, Orchestern und Chören ist unter Wahrung von Abstand und Lüftung gestattet.

*Der negative Test darf nicht älter als 24 bzw. 48 Stunden sein (Antigen bzw. PCR). Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Bayern Warnstufenplan

Hier geht es zur aktuellen Warnstufe

 Änderungen werden an dieser Stelle veröffentlicht.


 

FIT IN music – Hygienekonzept

 

Liebe Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte,

selbstverständlich gelten auch für Musikschulen die
aktuellen Regelungen zum Schutz Ihrer Gesundheit. Grundlage sind
die jeweils gültigen Corona-Verordnungen, die sich regional
unterscheiden können. In die vom Gesundheitsministerium
erarbeiteten hygienischen Anforderungen haben wir großes
Vertrauen, es gelten entsprechend insbesondere folgende Auflagen:

– Abstand i. d. R. 1,5 m überall

– Hygienemaßnahmen zu Minderung von Ansteckungsgefahren und Dokumentation der Kursteilnehmenden

– Alltagsmaske

 

Mit Betreten unserer Räume verpflichten Sie
sich zur Einhaltung der Abstandsregelung.
 Bitte
erscheinen Sie alleine, pünktlich und nur zum vereinbarten
Termin 
in der Musikschule. Jede Änderung des
Stundenplanes ist dem Büro zu melden und wird unsererseits
dokumentiert um eventuell auftretende Infektionsketten
nachvollziehen zu können.

Wir von FIT IN music sehen die Gesundheit als
vorrangig an
. Wir wollen alle Schüler*innen und
Lehrkräfte bestmöglich schützen. Deshalb haben wir ergänzend zu
den offiziellen Auflagen folgende Maßnahmen erarbeitet und bitten
Sie alle um strikte Beachtung für „corona-konformen“ Unterricht: 

– Pünktlich und alleine direkt zum Termin kommen
(Wartezeiten vermeiden)

– In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein
Mindestabstand von i. d. R. 1,5 m zwischen allen Personen eingehalten
werden (Personen eines Hausstandes ausgenommen). Besondere Abstandsregelungen der Verordnung sind darüber hinaus zu beachten (beispielsweise Gesang und Bläser 2 m).

– Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung/Maske gem. Verordnung (wichtig insbesondere im Eingang, Flur,
Wartebereich und Toilette)

– Lehrkräfte und Schüler*innen, die zur
Risikogruppe gehören, oder aus anderen Gründen weiterhin
Online-Unterricht wahrnehmen möchten, melden sich bitte bei
unserem Büro zur Klärung 

 

– Kein Zutritt für Personen Symptomen ansteckender Krankheiten

– Handhygiene, häufiges Händewaschen (mind. 20 s mit Wasser und Seife) / desinfizieren

– Eigene Instrumente nutzen (sofern
transportabel). Keinesfalls Mundstücke gemeinsam benutzen.

 

– Keine zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines
Instrumentes. Auf den Mindestabstand wird insbesondere beim
Klavierunterricht hingewiesen

– Häufiges Lüften

 

– Fachgerechte Desinfektion der Tasteninstrumente (siehe
in den Unterrichtsräumen ausgehängte Anleitungen)

– Für den Gesangsunterricht sind transparente
Spuckschutzwände 
vorgesehen

– Kondenswasser der Blasinstrumente mit einem
Tuch auffangen. 

 

– Wenn möglich dünnes Tuch etwa 20 Zentimeter vor
Schalltrichter (bzw. Anblasloch der Flöte)

– Kontakt zu unserem Büro bitte vorwiegend fernmündlich (Telefon/Mail)

– Maximale Teilnehmerzahlen und sonstige Beschränkungen
beachten

– Meldung von Covid19-Krankheitsvorfällen in
Zusammenhang mit einem Besuch der Musikschule an die jeweilige Schulleitung

– Änderungen von regulären Unterrichtsterminen und
Teilnehmer der Kurse dokumentieren (zur Nachvollziehbarkeit von
Infektionsketten)

– Erhöhter Reinigungsturnus

Sie sehen, der Unterricht ist mit Berücksichtigung der
Auflagen des Gesundheitsministerium möglich und wir werden den
hygienischen Anforderungen womöglich sogar mehr als entsprechen.

Wir wünschen Ihnen damit weiterhin viel Freude beim
Unterricht und beste Gesundheit.

Adrian Huber
& das gesamte FIT IN music Team

Links und Gesetzesgrundlagen
Verordnung
Das Infektionsschutzgesetz
Robert Koch Institut

FIT IN music Hygienemaßnahmen zu Minderung von Ansteckungsgefahren 

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