Alle anderen Personen müssen ab sofort einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein schriftliches, ärztliches Zeugnis*, inkl. einem tagesaktuellen, negativen PoC- oder PCR-Testergebnis vorlegen.
*notwendige Angaben:
1. Name, Geburtsdatum und Anschrift der betroffenen Person
2. Identität der Person, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat
3. Feststellung einer medizinischen Kontraindikation gegen die Corona-Schutzimpfung
4. Im Falle einer nur zeitweise vorliegenden medizinischen Kontraindikation die voraussichtliche Dauer ihres Bestandes
5. Ausstellungsdatum
Liebe Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte,
selbstverständlich gelten auch für Musikschulen die
aktuellen Regelungen zum Schutz Ihrer Gesundheit. Grundlage sind
die jeweils gültigen Corona-Verordnungen, die sich regional
unterscheiden können. In die vom Gesundheitsministerium
erarbeiteten hygienischen Anforderungen haben wir
Vertrauen, es gelten entsprechend insbesondere folgende Auflagen:
– Mindestabstand (i. d. R. 1,5 m, bei Gesang und Blasinstrumente 2,5 m)
– Hygienemaßnahmen zu Minderung von Ansteckungsgefahren und Dokumentation der Kursteilnehmenden
– Alltagsmaske
Mit Betreten unserer Räume verpflichten Sie
sich zur Einhaltung der Abstandsregelung. Bitte
erscheinen Sie alleine, pünktlich und nur zum vereinbarten
Termin in der Musikschule. Jede Änderung des
Stundenplanes ist dem Büro zu melden und wird unsererseits
dokumentiert um eventuell auftretende Infektionsketten
nachvollziehen zu können.
Wir von FIT IN music sehen die Gesundheit als
vorrangig an. Wir wollen alle Schüler*innen und
Lehrkräfte bestmöglich schützen. Deshalb haben wir ergänzend zu
den offiziellen Auflagen folgende Maßnahmen erarbeitet und bitten
Sie alle um strikte Beachtung für „corona-konformen“ Unterricht:
– Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, sich 1x wöchentlich gem. der Verodnung einem gültigen Corona-Test zu unterziehen und das Ergebnis zu dokumentieren. Dies gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene.
– Pünktlich und alleine direkt zum Termin kommen
(Wartezeiten vermeiden)
– In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein
Mindestabstand von i. d. R. 1,5 m zwischen allen Personen eingehalten
werden (Personen eines Hausstandes ausgenommen). Besondere Abstandsregelungen der Verordnung sind darüber hinaus zu beachten (beispielsweise Gesang und Bläser 2,5 m).
– Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung/Maske gem. Verordnung (wichtig insbesondere im Eingang, Flur,
Wartebereich und Toilette)
– Lehrkräfte und Schüler*innen, die zur
Risikogruppe gehören, oder aus anderen Gründen weiterhin
Online-Unterricht wahrnehmen möchten, melden sich bitte bei
unserem Büro zur Klärung
– Kein Zutritt für Personen mit Krankheitssymptomen
– Handhygiene, häufiges Händewaschen (mind. 20 s mit
Wasser und Seife) / desinfizieren
– Eigene Instrumente nutzen (sofern
transportabel). Keinesfalls Mundstücke gemeinsam benutzen.
– Keine zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines
Instrumentes. Auf den Mindestabstand wird insbesondere beim
Klavierunterricht hingewiesen
– Häufiges Lüften
– Fachgerechte Desinfektion der Tasteninstrumente (siehe
in den Unterrichtsräumen ausgehängte Anleitungen)
– Für den Gesangsunterricht sind transparente
Spuckschutzwände vorgesehen
– Kondenswasser der Blasinstrumente mit einem
Tuch auffangen.
– Wenn möglich dünnes Tuch etwa 20 Zentimeter vor
Schalltrichter (bzw. Anblasloch der Flöte)
– Kontakt zu unserem Büro bitte fernmündlich (Telefon/Mail)
– Maximale Teilnehmerzahlen und sonstige Beschränkungen
beachten
– Meldung von Covid19-Krankheitsvorfällen in
Zusammenhang mit einem Besuch der Musikschule an die jeweilige Schulleitung
– Änderungen von regulären Unterrichtsterminen und
Teilnehmer der Kurse dokumentieren (zur Nachvollziehbarkeit von
Infektionsketten)
– Erhöhter Reinigungsturnus
Sie sehen, der Unterricht ist mit Berücksichtigung der
Auflagen des Gesundheitsministerium möglich und wir werden den
hygienischen Anforderungen womöglich sogar mehr als entsprechen.
Wir wünschen Ihnen damit weiterhin viel Freude beim
Unterricht und beste Gesundheit.
Peter Brenner
& das gesamte FIT IN music Team
Links und Gesetzesgrundlagen
Verordnung
Das Infektionsschutzgesetz
Robert Koch Institut
Zwei Prof. Dr. med. geben eine Risikoeinschätzung einer Corona-Infektion im Bereich Musik
Desinfektion und Reinigung von Klavieren
FIT IN music Hygienemaßnahmen zu Minderung von Ansteckungsgefahre