Liebe Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte,
endlich wieder Musik!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Musikschulen in Bayern für den Einzelunterricht ab dem 11. Mai 2020 geöffnet werden. Grundlage für die Öffnung ist die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BaylfSMV § 16 Nr. 2). In die vom RKI erarbeiteten hygienischen Anforderungen haben wir großes Vertrauen, es gelten entsprechend insbesondere folgende Auflagen:
– Abstand 1,5 m
– Einzelunterricht
Wir von FIT IN music sehen die Gesundheit als vorrangig an. Wir wollen alle Schüler*innen und Lehrkräfte bestmöglich schützen. Deshalb haben wir ergänzend zu den offiziellen Auflagen folgende Maßnahmen erarbeitet und bitten Sie alle um strikte Beachtung für „corona-konformen“ Unterricht:
-Pünktlich und sofern möglich ohne Begleitung direkt zum Termin kommen (Wartezeiten vermeiden)
– Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung/Maske mindestens im Eingang, Flur, Wartebereich und Toilette
– Kein Zutritt für Personen mit Krankheitssymptomen
– In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Personen eingehalten werden
– Vor dem Unterricht gründlich die Hände waschen (mind. 20 s mit Wasser und Seife) / desinfizieren
– Eigene Instrumente nutzen (sofern transportabel). Keinesfalls Mundstücke gemeinsam benutzen.
– Keine zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instrumentes. Auf den Mindestabstand wird insbesondere beim Klavierunterricht hingewiesen
– Unterrichtsraum ausgiebig lüften nach dem Unterricht
– Fachgerechte Desinfektion der Tasteninstrumente (siehe in den Unterrichtsräumen ausgehängte Anleitungen)
– Erhöhter Reinigungsturnus
– Für den Gesangsunterricht wurden transparente Spuckschutzwände besorgt
Sie sehen, der Unterricht ist mit Berücksichtigung der Auflagen des RKI möglich und wir werden den hygienischen Anforderungen womöglich sogar mehr als entsprechen.
Wir wünschen Ihnen damit weiterhin viel Freude beim Unterricht und beste Gesundheit.
Das FIT IN music Team
Links und Gesetzesgrundlagen
Verkündung 4. BaylfSMV
Das Infektionsschutzgesetz
Robert Koch Institut
FIT IN music Hygienemaßnahmen zu Minderung von Ansteckungsgefahren